Satzung
Platz und
Schießordnung
1. Allgemeines
a) Der Konsum von Alkohol ist vor und während des
Bogenschießens untersagt.
b) Mitgebrachte Dosen, Flaschen und Verpackungen sind
ordnungsgemäß zu entsorgen.
c) Bei der Entnahme von Getränken oder
Süßigkeiten sind diese zu bezahlen.
d) Gastschützen müssen angemeldet werden und haben
einen Materialgebühr von
5 Euro/Tag zu entrichten.
e) Jeder Schütze sit für seine Ausrüstung
selbst verantwortlich.
f) Das Jagen auf dem Gelände ist gesetzlich untersagt.
g) Eltern haften für ihre Kinder.
2. Das Vereinsgelände
a) Das Vereinsgelände darf nur von Vereinsmitlgiedern oder
deren angemeldeten Gästen
betreten werden.
b) Auf dem Vereinsgelände darf ausschließlich der
Bogensport und damit direkt in Verbindung
stehenden Aktivitäten (Arbeitstag,
Veranstaltungen, Turniere) ausgeübt werden.
c) Veranstaltungen auf dem Gelände müssen rechtzeitig
beim Vorstand angemeldet werden
und bedürfen dessen Zustimmung.
d) Das Gelände ist sauber zu halten.
e) Das Belassen von Zigarettenresten auf dem Gelände ist
untersagt.
f) Die Ziele und Pfeilfänge sind gemäß des
beigefügten Lageplanes aufzustellen und/oder zu
belassen. Eine Veränderung der Anordnung
bedarf der Zustimmung des Vorstands und
einer Abnahme durch den
Schießstandsachverständigen des Landes.
g) Beschädigungen an Zielen oder Pfeilfängen sind dem
Vorstand unverzüglich nach Sichtung
mitzuteilen.
h) Um das Gelände sind Warnschilder aufzustellen und instand
zu halten.
i) Das Betreten der benachbarten Grundstücke mit
Bogenausrüstung ist untersagt.
k) Für auf dem Gelände befindliche Fahrzeuge wird
keine Haftung übernommen.
3. Der Schießbetrieb
a) Der Bogensport auf dem Vereinsgelände darf nur berechtigten
Personen ausgeübt werden.
b) Berechtigte Personen sind: Schützen und
Schützinnen (bezeichnet als Schützen), die dem
Verein angehören und das 18 Lebensjahr
vollendet haben, Schützen die das 18 Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, in Begleitung eines
Schützen, angemeldete Gäste in Begleitung
eines Schützen.
c) Zugelassene Sportgeräte: Langbogen, Recurvbogen,
Compoundbögen, Holzpfeile, Alupfeile
und Carbonpfeile.
d) Vor dem Schießbeginn ist eine Warnflagge zu hissen.
e) Es ist ein Schießleiter zu benennen, welcher namentlich
auf einer Tafel vermerkt wird.
f) Das Amt des Schießleiters ist eintägig.
g) Schützen die dieses Amt bekleiden können sind auf
der Mitgliederliste mit (Sch-l.)
vermerkt. Der
erste Schütze der das Schiessen beginnt ist
Schießleiter.
h) Den Weisungen des Schießleiters ist während des
Betriebes Folge zu leisten. Er kann bei
Fahrlässigkeit, Gefährdung oder
Regelwidrigkeit vom Schießbetrieb ausschließen.
i) Der Parcour darf ausschließlich von einer Gruppe zur Zeit
begangen werden, da ansonsten
die Sicherheit nciht gewährleistet ist.
j) Neuankommende Schützen müssen sich vor Betreten
des Parcours bemerkbar machen und
auf Anweisungen warten.
k) Pausierende Schützen haben sich in unmittelbarer
Nähe der Vereinshütte aufzuhalten.
l) Es ist grundsätzlich nur erlaubt von den
Abschußpflöcken auf die Ziele zu schießen.
m) Zur Gruppe gehörende Schützen die nicht
schießen, haben sich hinter dem schießenden
Schützen aufzuhalten (1,50 m Abstand).
n) Am Samstag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr ist das Training für
die Jugendlichen.
o) Die Verwendung von Jagdspitzen ist untersagt.
p) Die Ziele sollten nicht unnötigerweise belastet werden.