Archers Club Nübbel e.V.

Satzung

Platz und Schießordnung

1. Allgemeines
 
a) Der Konsum von Alkohol ist vor und während des Bogenschießens untersagt.
b) Mitgebrachte Dosen, Flaschen und Verpackungen sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
c) Bei der Entnahme von Getränken oder Süßigkeiten sind diese zu bezahlen.
d) Gastschützen müssen angemeldet werden und haben einen Materialgebühr von
   5 Euro/Tag zu entrichten.
e) Jeder Schütze sit für seine Ausrüstung selbst verantwortlich.
f) Das Jagen auf dem Gelände ist gesetzlich untersagt.
g) Eltern haften für ihre Kinder.


2. Das Vereinsgelände

a) Das Vereinsgelände darf nur von Vereinsmitlgiedern oder deren angemeldeten Gästen
   betreten werden.
b) Auf dem Vereinsgelände darf ausschließlich der Bogensport und damit direkt in Verbindung
   stehenden Aktivitäten (Arbeitstag, Veranstaltungen, Turniere) ausgeübt werden.
c) Veranstaltungen auf dem Gelände müssen rechtzeitig beim Vorstand angemeldet werden
   und bedürfen dessen Zustimmung.
d) Das Gelände ist sauber zu halten.
e) Das Belassen von Zigarettenresten auf dem Gelände ist untersagt.
f) Die Ziele und Pfeilfänge sind gemäß des beigefügten Lageplanes aufzustellen und/oder zu
   belassen. Eine Veränderung der Anordnung bedarf der Zustimmung des Vorstands und
   einer Abnahme durch den Schießstandsachverständigen des Landes.
g) Beschädigungen an Zielen oder Pfeilfängen sind dem Vorstand unverzüglich nach Sichtung
   mitzuteilen.
h) Um das Gelände sind Warnschilder aufzustellen und instand zu halten.
i) Das Betreten der benachbarten Grundstücke mit Bogenausrüstung ist untersagt.
k) Für auf dem Gelände befindliche Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen.


3. Der Schießbetrieb

a) Der Bogensport auf dem Vereinsgelände darf nur berechtigten Personen ausgeübt werden.
b) Berechtigte Personen sind: Schützen und Schützinnen (bezeichnet als Schützen), die dem
   Verein angehören und das 18 Lebensjahr vollendet haben, Schützen die das 18 Lebensjahr
   noch nicht vollendet haben, in Begleitung eines Schützen, angemeldete Gäste in Begleitung
   eines Schützen.
c) Zugelassene Sportgeräte: Langbogen, Recurvbogen, Compoundbögen, Holzpfeile, Alupfeile
   und Carbonpfeile.
d) Vor dem Schießbeginn ist eine Warnflagge zu hissen.
e) Es ist ein Schießleiter zu benennen, welcher namentlich auf einer Tafel vermerkt wird.
f) Das Amt des Schießleiters ist eintägig.
g) Schützen die dieses Amt bekleiden können sind auf der Mitgliederliste mit (Sch-l.)
   vermerkt. Der erste Schütze der das Schiessen beginnt ist Schießleiter.
h) Den Weisungen des Schießleiters ist während des Betriebes Folge zu leisten. Er kann bei
   Fahrlässigkeit, Gefährdung oder Regelwidrigkeit vom Schießbetrieb ausschließen.
i) Der Parcour darf ausschließlich von einer Gruppe zur Zeit begangen werden, da ansonsten
   die Sicherheit nciht gewährleistet ist.
j) Neuankommende Schützen müssen sich vor Betreten des Parcours bemerkbar machen und
   auf Anweisungen warten.
k) Pausierende Schützen haben sich in unmittelbarer Nähe der Vereinshütte aufzuhalten.
l) Es ist grundsätzlich nur erlaubt von den Abschußpflöcken auf die Ziele zu schießen.
m) Zur Gruppe gehörende Schützen die nicht schießen, haben sich hinter dem schießenden
   Schützen aufzuhalten (1,50 m Abstand).
n) Am Samstag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr ist das Training für die Jugendlichen.
o) Die Verwendung von Jagdspitzen ist untersagt.
p) Die Ziele sollten nicht unnötigerweise belastet werden.